§ 5 KCanG · Hamburg
Bubatzkarte Hamburg
Wo darf man in Hamburg kiffen – und wo nicht? Die Karte unten zeigt alle Cannabis-Konsumverbotszonen in Hamburg nach § 5 Konsumcannabisgesetz: Schulen, Kinderspielplätze, Kitas, Jugendeinrichtungen und öffentlich zugängliche Sportstätten, jeweils mit dem 100-Meter-Radius um den Eingangsbereich. Dazu kommt das zeitliche Verbot in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
Verbotszonen in Hamburg auf der Karte

- Schule
- Kindergarten
- Kindertagesstätte
- Spielplatz
- Sportstätte
- Sonstiges
Diese Karte ist nur die Vorschau – den vollen Funktionsumfang gibt es kostenlos in der App.
Bekannte Orte
Bekannte Orte in Hamburg: Wo darf man kiffen?
Ob Sehenswürdigkeit, Park oder Einkaufsstraße: So schätzen wir die Lage nach § 5 KCanG an bekannten Orten in Hamburg ein – jeweils mit Kartenausschnitt.

Binnenalster & Jungfernstieg
Rund um den Jungfernstieg zeichnet unsere Karte gleich mehrere Spielplatzzonen ein – der Uferbereich dürfte damit über weite Strecken in einer Verbotszone liegen.
Die Promenade an der Binnenalster ist Hamburgs Wohnzimmer: Alsterdampfer, Einkaufsstraßen, im Sommer volle Treppen und Bänke. Nach unserem Kartenstand liegen direkt am Ufer mehrere Kinderspielplätze, deren 100-Meter-Radien sich überlappen und einen großen Teil des Jungfernstiegs abdecken. Dazu kommen Abschnitte, die als Fußgängerbereich ausgewiesen sind – dort greift zusätzlich das zeitliche Verbot von 7 bis 20 Uhr. Weil sich hier ständig Familien aufhalten, ist außerdem die Regel zur unmittelbaren Gegenwart von Minderjährigen besonders relevant.

Mönckebergstraße
Ob die Mönckebergstraße als Fußgängerzone im Sinne des § 5 KCanG gilt, ist nicht eindeutig – tagsüber spricht trotzdem einiges für Zurückhaltung.
Zwischen Hauptbahnhof und Rathaus ist die Mönckebergstraße Hamburgs bekannteste Einkaufsmeile. Anders als eine klassische Fußgängerzone ist sie allerdings weiterhin für Busse und Taxis freigegeben, und unsere Karte zeichnet hier keine Fußgängerzone ein – ob das tägliche Verbot von 7 bis 20 Uhr nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 KCanG greift, lässt sich deshalb nicht sicher sagen. Unabhängig davon liegen im Umfeld einzelne Einrichtungen mit eigener 100-Meter-Zone, die rund um die Uhr gilt. Die parallel verlaufende Spitalerstraße ist dagegen eine ausgewiesene Fußgängerzone – dort ist das Zeitfenster eindeutig.

Stadtpark
Der Stadtpark ist groß genug für zonenfreie Flächen – rund um Kita, Spielplätze und die Sportanlagen zeichnet unsere Karte aber dichte Verbotszonen ein.
Der Stadtpark in Winterhude ist Hamburgs große Liegewiese. Parks sind im KCanG nicht pauschal verboten – entscheidend sind die Einrichtungen darin, und davon gibt es hier einige: Nach unserem Kartenstand liegen eine Kita, mehrere öffentlich zugängliche Sportanlagen und Spielplätze im Park, jeweils mit 100-Meter-Radius um den Eingangsbereich. Zwischen diesen Inseln bleiben weite Wiesenflächen, auf denen keine Zone eingezeichnet ist. In unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen ist der Konsum allerdings immer untersagt – und die sind an einem Sommertag im Stadtpark schwer zu vermeiden.

Landungsbrücken & Hafenpromenade
Im direkten Uferbereich zeichnet unsere Karte keine Zone ein – einzelne Sportstätten und ein Spielplatz im Hinterland kommen aber nah heran.
Elbblick, Hafenfähren, Touristenströme: Die Landungsbrücken sind eine der meistbesuchten Ecken der Stadt. Ein pauschales Konsumverbot gibt es hier nicht, und nach unserem Kartenstand bleibt der Promenadenabschnitt selbst frei von eingezeichneten Zonen. Wenige hundert Meter landeinwärts wird es in St. Pauli aber schnell kleinteilig – Sportstätten und Spielplätze ziehen ihre 100-Meter-Radien bis fast an die Promenade heran. Wer hier konsumieren möchte, sollte den konkreten Standort vorher auf der Karte prüfen.

Reeperbahn & Spielbudenplatz
Auf dem Kiez ist es enger, als es wirkt: Rund um den Spielbudenplatz zeichnet unsere Karte eine Sportstätte und mehrere Kitas mit 100-Meter-Radius ein.
Hamburgs Amüsiermeile gilt als Ort, an dem nachts vieles geht – für Cannabis stimmt das nur eingeschränkt. Nach unserem Kartenstand liegen in den Seitenstraßen mehrere Kindertagesstätten und eine öffentlich zugängliche Sportstätte, deren 100-Meter-Zonen sich über Teile der Reeperbahn legen. Diese Zonen gelten rund um die Uhr – anders als das Zeitfenster von 7 bis 20 Uhr, das nur dort greift, wo tatsächlich eine Fußgängerzone ausgewiesen ist. Der Kartenausschnitt zeigt, welche Abschnitte nach unseren Daten frei bleiben.
Alle Einschätzungen beruhen auf unserem aktuellen Kartenstand und können sich jederzeit ändern – neue Einrichtungen erzeugen neue Verbotszonen. Verbindlich ist die Lage vor Ort; die Live-Karte oben und die App zeigen den jeweils aktuellen Datenstand.
Datenblatt
Verbotszonen in Hamburg in Zahlen
Allein im Zentrum von Hamburg erfasst die Verbotszonen App die folgenden Einrichtungen mit Konsumverbotszone:
- 238Schule
- 392Kindergarten
- 46Kindertagesstätte
- 558Spielplatz
- 659Sportstätte
- 53Sonstiges
- 1.946Einrichtungen insgesamt
Zahlen aus dem inneren Stadtgebiet von Hamburg (Kartenausschnitt), Datenquelle OpenStreetMap. Jede Einrichtung erzeugt eine Verbotszone mit 100-Meter-Radius um den Eingangsbereich.
Fußgängerzonen
Ab wann darf man in Hamburg kiffen? Fußgängerzonen und die 7-bis-20-Uhr-Regel
In Fußgängerzonen ist der Cannabis-Konsum nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 KCanG täglich zwischen 7 und 20 Uhr verboten – ab 20 Uhr ist er dort grundsätzlich erlaubt, sofern keine andere Verbotszone greift. Maßgeblich ist immer die Ausweisung vor Ort. Zu den bekannten Fußgängerbereichen in Hamburg zählen:
- Spitalerstraße
- Mönckebergstraße – weiterhin für Busse und Taxis freigegeben – ob sie als Fußgängerzone im Sinne des Gesetzes gilt, ist nicht eindeutig
- Ottenser Hauptstraße
- Sachsentor (Bergedorf)
Häufige Fragen
Kiffen in Hamburg: Was gilt?
Wo darf man in Hamburg Cannabis konsumieren?
Erlaubt ist der Konsum in Hamburg überall dort, wo keine Verbotszone nach § 5 KCanG greift: mehr als 100 Meter vom Eingangsbereich von Schulen, Spielplätzen, Kitas, Jugendeinrichtungen und Sportstätten entfernt, außerhalb von Fußgängerzonen (dort gilt das Verbot zwischen 7 und 20 Uhr) und nie in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen. Die Bubatzkarte zeigt dir alle Zonen in Hamburg auf einen Blick.
Darf man in der Fußgängerzone Spitalerstraße kiffen?
Die Spitalerstraße gehört zu den bekannten Fußgängerbereichen in Hamburg. Wo eine Fußgängerzone ausgewiesen ist, gilt das Konsumverbot nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 KCanG täglich zwischen 7 und 20 Uhr – abends und nachts ist der Konsum dort grundsätzlich erlaubt, sofern keine andere Verbotszone greift, etwa eine Schule oder Kita in Sichtweite. Ob ein einzelner Abschnitt tatsächlich als Fußgängerzone ausgewiesen ist, kann sich unterscheiden; verbindlich ist die Beschilderung vor Ort.
Wie viele Verbotszonen gibt es in Hamburg?
Allein im Zentrum von Hamburg erfasst die Verbotszonen App 1.946 Einrichtungen, die jeweils eine Konsumverbotszone mit 100-Meter-Radius erzeugen – darunter 238 Schulen und 558 Spielplätze. Im gesamten Stadtgebiet sind es deutlich mehr.
Darf man am Hamburger Hauptbahnhof kiffen?
Im unmittelbaren Umfeld des Hauptbahnhofs zeichnet unsere Karte keine Einrichtungszonen ein – schwierig ist es hier aus anderen Gründen. Auf dem Bahnhofsgelände selbst gilt das Hausrecht der Bahn, und die direkt angrenzende Spitalerstraße ist eine ausgewiesene Fußgängerzone, in der das Verbot nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 KCanG täglich zwischen 7 und 20 Uhr greift. Abends entspannt sich die rechtliche Lage, der Bahnhofsvorplatz bleibt aber ein Ort mit viel Publikum und häufig auch Minderjährigen.
Darf man an der Außenalster kiffen?
Die Grünflächen rund um die Außenalster liegen nach unserem Kartenstand in weiten Teilen außerhalb eingezeichneter Verbotszonen – Ausnahmen sind einzelne Kitas und Spielplätze am Ufer sowie die Sportanlagen der Ruderclubs, jeweils mit 100-Meter-Radius um den Eingangsbereich. Und wie überall gilt: nie in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen.
Immer dabei
Die Bubatzkarte für Hamburg in der App
Die Karte hier ist nur eine Vorschau: Die kostenlose Verbotszonen App zeigt dir unterwegs live, welche Verbotszonen in deiner Nähe liegen – in Hamburg und ganz Deutschland.

